Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio ZX GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend „AGB“ genannt - gelten für sämtliche Verträge zwischen der Studio ZX GmbH - nachfolgend „Studio ZX“ genannt - und Unternehmen sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts - nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Studio ZX an. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bestimmungen, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs als vorbehaltlos angenommen. Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Studio ZX GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine widerspruchslose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.

2. Auftragserteilung

Der Vertrag zwischen Studio ZX und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das Angebot von Studio ZX innerhalb der Angebotsfrist entweder durch explizite Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) annimmt. Die Annahme des Angebotes unterliegt keiner besonderen Form. Studio ZX kann aber eine Bestätigung der Annahme in Text- oder Schriftform verlangen.

Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, kann dieses binnen drei Wochen angenommen werden. Für die Fristberechnung gilt das Ausstellungsdatum des Angebots. Nach Ablauf der Frist gilt eine Annahmeerklärung des Auftraggebers als Angebot auf Abschluss eines Vertrages.

Veranlasst der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen der angebotenen Leistungen, werden diese gesondert berechnet.

3. Leistungserbringung

Studio ZX kann die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch andere Unternehmen der ZEIT Verlagsgruppe oder dritte Subdienstleister erbringen lassen und diese dazu berechtigen, ihre Leistungen selbst gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber bevollmächtigt Studio ZX, als Vermittler die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Subdienstleister zu vergeben.

Studio ZX behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, die Veröffentlichung von Inhalten des Auftraggebers abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt rechtswidrig oder pornografisch oder gewaltverherrlichend oder diskriminierend oder sonst mit den ethischen Grundlinien von Studio ZX nicht vereinbar ist. Die Ablehnung der Veröffentlichung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

Der Versand von etwaigen in der Leistung enthaltenen gedruckten Exemplare an einen anderen Ort als den Betriebsstandort der beauftragten Druckerei erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Studio ZX die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten, Informationen, Logos bzw. Bild- oder Textinhalte (nachfolgend insgesamt „Drittinhalte“ genannt) unmittelbar nach der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Die Drittinhalte müssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben von Studio ZX entsprechen. Sollten während der Auftragsabwicklungen weitere Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers notwendig werden, sind diese binnen angemessener Frist zu erbringen.

Der Auftraggeber wird etwaige von Studio ZX an den Auftraggeber zur Prüfung übermittelten Inhalte prüfen und innerhalb der von Studio ZX vorgegebenen Frist freigeben. Änderungswünsche, die nicht fristgerecht übermittelt werden, lösen vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlende Kosten aus.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, kann dies dazu führen, dass der vereinbarte Termin für die Leistung nicht eingehalten werden kann. Sofern die Herstellung des Werkes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, erstattet der Auftraggeber Studio ZX den daraus entstehenden Schaden.

Der Auftraggeber einer Auftragsproduktion ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Inhalte der Auftragsproduktion verwertbar und rechtskonform sind. So trägt er u.a. die Verantwortung für die rechtliche Nutzbarkeit des Titels einer Publikation oder einer Domain sowie die Verantwortung für etwaige Rechtstexte, wie Impressum, Datenschutzerklärung oÄ.

5. Drittinhalte

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung gestellten Inhalte („Drittinhalte“). Der Auftraggeber versichert, dass er an allen gelieferten Drittinhalten die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Rechte besitzt bzw. der Vertragserfüllung keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen. Dies bezieht sich insbesondere auf urheberrechtliche Nutzungsrechte, aber auch auf etwaige Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte.

Der Auftraggeber überträgt Studio ZX an den Drittinhalten und Markenlogos sämtliche für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen urheber- und markenrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung und öffentlichen Zugänglichmachung. Sämtliche Rechte werden - soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart - zeitlich und räumlich unbeschränkt übertragen.

Der Auftraggeber stellt Studio ZX von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei und wird Studio ZX die zur Rechtsverteidigung gegenüber Dritten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie Studio ZX bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, Studio ZX unverzüglich zu informieren, wenn ihm gegenüber eine Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht wird.

6. Nutzungsrechte, Marken- und Titelrechte

Die Rechte an den von Studio ZX auf Basis des Vertrages gelieferten Inhalten verbleiben bei Studio ZX. Studio ZX wird, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist, dem Partner einfache urheberrechtliche Nutzungsrechte daran einräumen. Sämtliche Rechte an den Vertragsinhalten, dazu gehören auch urheberrechtliche Nutzungsrechte an Konzepten und Entwürfen, die von Studio ZX im Rahmen von Präsentationen präsentiert oder von Angeboten übermittelt werden, verbleiben bei Studio ZX, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

Alle Rechte an Veranstaltungstiteln, sowie an sonstigen Marken und Logos von Studio ZX oder einem Unternehmen der ZEIT-Verlagsgruppe sind Eigentum von Studio ZX bzw. dem betroffenen Unternehmen der ZEIT-Verlagsgruppe. Studio ZX gestattet dem Partner für die Laufzeit der jeweils getroffenen Vereinbarung im Wege eines nicht exklusiven Nutzungsrechtes, die Bezeichnung nach vorheriger Zustimmung im Einzelfall zu nutzen, soweit der Partner auf die Kooperation hinweisen möchte.

Der Auftraggeber gestattet Studio ZX für die Laufzeit dieser Vereinbarung im Wege eines nicht exklusiven Nutzungsrechtes, die Markenzeichen des Auftraggebers nach vorheriger Abstimmung zu nutzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder Studio ZX auf diese Kooperation hinweisen möchte.

7. Zahlung und Vergütung

Sofern nicht abweichend etwas anderes vereinbart ist, ist Studio ZX berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber zu fordern. Sofern Studio ZX zur Erfüllung einer Leistungspflicht einen Subdienstleister beauftragt, kann Studio ZX auch dieses Unternehmen berechtigen, entsprechende Vorauszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen. Studio ZX ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrages von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig zu machen.

Sofern Korrekturschleifen notwendig sind, umfasst die jeweils vereinbarte Vergütung zwei Korrekturschleifen. Weitere Korrekturschleifen sind gesondert zu bezahlen.

Sofern Studio ZX auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen erbringt, die nicht im Angebot enthalten sind, werden diese gesondert berechnet.

Die zwischen dem Auftraggeber und dem Studio ZX vereinbarte Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Agenturprovisionen gehen nicht zu Lasten des Studio ZX. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erstattet der Auftraggeber Studio ZX die Reise- und Übernachtungskosten der Mitarbeitenden von StudioZX, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen.

Die jeweils genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise, die Umsatzsteuer ist in der gesetzlich geltenden Höhe vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Bei Aufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Studio ZX behält sich eine Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der nach dem Vertrag erbrachten Leistungen bejaht.

8. Preisanpassung

Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Auftragsausführung aufseiten von Studio ZX einzelne Kostenfaktoren für die Erfüllung des Vertrages (beispielsweise durch Materialpreisanhebungen) um mehr als 10%, ist Studio ZX berechtigt, die hieraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

Im Angebot genannte Kosten einer etwaigen Beilage (z.B. bei der ZEIT oder einer anderen Zeitung) beziehen sich auf die zum Datum des Angebotes gültigen Beilagen-Preise des jeweils beilegenden Verlages. Ändern sich allgemein die Beilagen-Preise danach, ist Studio ZX berechtigt, die vom Auftraggeber hierfür an Studio ZX zu zahlende, im Angebot ausgewiesene Vergütung entsprechend anzupassen.

9. Mängelgewährleistung

Der Auftraggeber verpflichtet sich evtl. Mängel, Studio ZX gegenüber unverzüglich oder für den Fall, dass eine Prüffrist vereinbart ist, innerhalb dieser schriftlich anzuzeigen.

Wenn Studio ZX hiernach keine Mängelanzeige des Auftraggebers in schriftlicher Form zugegangen ist oder das Werk vorbehaltlos abgenommen oder zur Veröffentlichung freigegeben wurde, sind Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung/Abnahme nicht erkennbar war.

Sofern dem Auftraggeber dem Grunde nach Gewährleistungsansprüche zustehen, ist es Studio ZX zunächst zu ermöglichen, innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Studio ZX hat das Recht, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder dies für Studio ZX nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber den Vergütungsanspruch angemessen mindern. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, so muss unverzüglich nach der Entdeckung die Mängelanzeige des Auftraggebers Studio ZX in schriftlicher Form zugegangen sein. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Leistungserfüllung.

10. Haftung

Studio ZX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Studio ZX nur, wenn Kardinalpflichten verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung von Studio ZX für Mangelfolgeschäden, mittelbare bzw. indirekte Schäden, insbesondere für einen Schaden aus entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Studio ZX haftet nicht bei Ansprüchen, die aus einem Verzug und/oder einer Nicht- oder mangelhaften Leistung von beauftragten Drittdienstleister resultieren. Auf Verlangen des Auftraggebers wird Studio ZX alle ihm gegen den jeweiligen Drittdienstleister zustehenden Ansprüche zur direkten Geltendmachung an den Auftraggeber abtreten.

11. Laufzeit des Vertrags

Nach Vertragsschluss kann der Vertrag nur noch einvernehmlich aufgehoben oder von einer Vertragspartei aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB gekündigt werden. Ein im Falle von Werkverträgen ggf. bestehendes Kündigungsrecht aus § 648 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.

Sollte Studio ZX mit seiner Leistung schuldhaft in Verzug geraten, ist der Auftraggeber nur dann zur Kündigung des Vertrages und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn er Studio ZX vorher schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und Studio ZX innerhalb der Nachfrist die Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbracht hat. Ein schuldhafter Verzug von Studio ZX liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig eine ihm obliegende Mitwirkung geleistet hat.

12. Kundenreferenz

Studio ZX und, soweit mit der Herstellung/Durchführung betraut, andere Subdienstleister haben das Recht, für den Auftraggeber hergestellte Inhalte nach Erscheinen als Referenzmuster in gedruckten und digitalen Publikationen, insbesondere auf eigenen Websites und auf den Social Media Kanälen, abzubilden und öffentlich zugänglich zu machen sowie in entsprechender Weise auch den Namen des Auftraggebers und ggfs. dessen Logo als Kundenreferenz zu nutzen.

13. Abwerbungsverbot

Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen Studio ZX und dem Auftraggeber sowie für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftraggeber nicht direkt an Mitarbeiter (egal ob freie oder festangestellte Mitarbeiter) von Studio ZX herantreten und unter Umgehung von Studio ZX Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters verlangen, die zu den von Studio ZX angebotenen Leistungen im Wettbewerb stehen.

Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung verwirkt der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe, die durch Studio ZX festgesetzt wird und die der Auftraggeber von dem zuständigen Gericht überprüfen lassen kann. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass die Vertragsstrafe jedenfalls den Wert des letzten Auftrages nicht unterschreiten wird.

14. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt berechtigen Studio ZX, die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird Studio ZX die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt - mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten - unmöglich, wird Studio ZX von einer Pflicht zur Vertragserfüllung frei.

Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche Studio ZX nicht zu vertreten hat und durch die Studio ZX die Vertragserfüllung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. Streik, rechtmäßiger Aussperrung, (Bürger-)Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Ein- und Ausfuhrverbote, Zerstörung von Betriebsanlagen oder Betriebsmittel (z.B. durch Feuer), Energie- und Rohstoffmangel und eine von Studio ZX nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.

Sollte eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, so verhandeln die Parteien über die Konditionen und Möglichkeiten einer Verlegung des Ortes oder des Termins. Können sich die Parteien nicht einigen, hat jede Partei das Recht zur Kündigung der Vereinbarung. Wird die Vereinbarung aus vorbezeichnetem Grund gekündigt, beschränken sich die wechselseitigen Pflichten darauf, dass der Auftraggeber die bis zur Kündigung von Studio ZX erbrachten Leistungen vergütet und durch Studio ZX gemachte Aufwendungen erstattet.

Beeinträchtigen Fälle der höheren Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des Verlagsobjektes, hat Studio ZX Anspruch auf volle Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage von Studio ZX ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

15. Credits

Bei Auftragsproduktionen ist Studio ZX als Agentur bzw. Kooperationspartner angemessen zu benennen. Eine Benennung kann im Impressum eines Magazins oder einer Website erfolgen. Redaktionell bzw. verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes ist der Auftraggeber.

Im Rahmen von Printprodukten ist auch die beauftragte Druckerei zu benennen.

16. Sonstige Bestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB soll keine Nichtigkeit des gesamten Vertrages eintreten. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine ergänzende wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen Bestimmung möglichst nahekommt.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart, für beide Seiten Hamburg, Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, sofern durch Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio ZX GmbH für die Vermittlung von Eintrittskarten

1. Vertragsbeziehungen und Geltungsbereich

1.1.
Die Studio ZX GmbH, Speersort 1, 20095 Hamburg (nachfolgend Studio ZX oder „wir“ genannt) vertreibt Eintrittskarten (nachfolgend Tickets genannt) über ihre Webseite im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder Kommissionären, es seid denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt.

Studio ZX ist deshalb nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen und hat auch keinen Einfluss auf deren Durchführung. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Dementsprechend kommen mit dem Kauf eines oder mehrerer Tickets für eine Veranstaltung vertragliche Beziehungen hinsichtlich deren Durchführung derselben ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (nachfolgende Kunde genannt) und dem im Bestellprozess genannten Veranstalter zustande. Zwischen Studio ZX und dem Kunden kommt demnach kein Vertrag über den Veranstaltungsbesuch zustande

Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde Studio ZX mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung, des Erwerbs und der Lieferung des Online-Tickts sowie etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis von Studio ZX zum Kunden, und zwar gleich ob der Kunde Unternehmer, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Verbraucher ist.

2. Vertragsschluss

2.1.
Indem der Kunde online im Bestellprozess auf den „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312 j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche klickt, gibt er seine verbindliche Ticketbestellung auf. Ein Kaufvertrag über das Ticket mit dem jeweiligen Veranstalter kommt ebenso wie der Vermittlungsvertrag erst durch die E-Mail von Studio ZX zustande, mit der die vorausgegangene Online-Bestellung bestätigt wird.

2.2.
Der Kunde akzeptiert die im Online-Bestellprozess aufgeführten Ticketendpreise sowie Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Preise und Gebühren werden in einer Zusammenfassung, regelmäßig als „Warenkorb“ bezeichnet, ausgewiesen. Alle Preisangaben im Online-Bestellprozess verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Zusammenfassung der Bestellung nebst dieser AGB sowie den Geschäftsbedingungen des Veranstalters erhält der Endkunde per E-Mail.

3. Prüfpflichten des Kunde

Der Kunde hat sein Online-Ticket unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf dem Ticket (Name, Datum, Uhrzeit der Veranstaltung, Ticketpreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber Studio ZX unverzüglich in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären.

4. Zahlung

4.1.
Bezahlvorgänge im Rahmen des Ticketverkaufs übernimmt Studio ZX im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Studio ZX ist ermächtigt, sämtliche durch Ticketverkäufe entstehenden Forderungen einschließlich aller Kosten und Gebühren im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen des Veranstalters schließen sämtliche sogenannte Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungs- und Versandkostenpauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart werden.

4.2.
Der Kunde kann das Online-Ticket per Kreditkarte (Ziffer IV.3) und/oder Paypal bezahlen. Der Ticketkaufpreis inkl. aller oben genannten weiteren Gebühren ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

4.3.
Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über eine verschlüsselte Zahlungsplattform. Die Zahlung mit Kreditkarte setzt die Angabe des Kreditkarteninhabers, der Kreditkartennummer zzgl. eines etwaigen Sicherheits-PINs und den jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Kreditkarte auf dem hierfür vorgesehenen Eingabeformular voraus. Im Fall eines Rückzugs des Ticketkaufpreises durch die Bank des Kunden haben wir das Recht, ohne weitere Ankündigung das Online-Ticket zu sperren. Danach ist dem Kunden mit diesem Ticket ein Zutritt zur Veranstaltung nicht mehr möglich (auch nicht bei verspätetem, nachträglichem Zahlungseingang).

4.4.
Das Recht, das Online-Ticket zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung zu benutzen, behält sich der Veranstalter bis zur vollständigen Zahlung nach Ziffer IV.2 oder IV.3 vor.

5. Weiterverkauf

Soweit nicht anders vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets verboten, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren und Kosten. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

6. Widerrufsrecht und Widerrufsformular

6.1. Ausschluss des Widerrufsrechts beim Ticketkauf
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von Studio ZX im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Studio ZX namens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglchen Bezahlung des bestellten Tickets. Studio ZX hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall besteht weiterhin der Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche des jeweiligen Veranstalters aus diesem Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleiben ggf. daneben bestehen.

6.2. Widerrufsrecht
Für alle übrigen Bestellungen steht dem Kunden das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu.

7. Gewährleistung

7.1.
Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einer Veranstaltung bzw. einer von Studio ZX im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistung bestehen nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Studio ZX haftet nicht für die Durchführung der Veranstaltung oder die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von ausgefallenen, verschobenen Veranstaltungen. Studio ZX haften ferner auch nicht für hieraus entstehende Schäden. Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

7.2.
Wird eine Veranstaltung verlegt oder fällt sie aus, sind sämtliche Ansprüche des Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Studio ZX wird dem Kunden bei der Regelung der Angelegenheit im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

7.3.
Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkungen

Studio ZX haftet nur für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Studio ZX oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlicher Verpflichtungen (Kardinalpflichten). Wegen leicht fahrlässiger Verletzung der Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf den Betrag des Ticketpreises beschränkt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das zwingende Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

Studio ZX ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio ZX GmbH für eigene Veranstaltungen

1. Vertragsbeziehungen und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Veranstaltungen, die von der Studio ZX GmbH, Speersort 1, 20095 Hamburg (nachfolgend Studio ZX oder „wir“ genannt) selbst veranstaltet werden. Die AGB regeln die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, vom Erwerb der Eintrittskarte, über deren Lieferung bis zu Ihrem Besuch der Veranstaltung. Ob Studio ZX Veranstalter ist, wird Ihnen spätestens während des Bestellvorgangs angezeigt. Mit dem Erwerb eines Eintrittskarten, erklären Sie sich mit diesen AGB, auf die Sie vor Abgabe Ihrer Bestellung deutlich hingewiesen werden, einverstanden.

Mit dem Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten für eine Veranstaltung kommen vertragliche Beziehungen hinsichtlich deren Durchführung derselben ausschließlich zwischen dem Eintrittskarteninhaber (nachfolgende „Kunde“ genannt) und Studio ZX zustande.

2. Vertragsschluss

2.1
Eintrittskarten können über unser Online-Buchungssystem oder via E-Mail bestellt werden.

2.2
E-Mail-Bestellung (Angebot):
Schickt der Kunde uns eine E-Mail, in der er Eintrittskarten für eine bestimmte Veranstaltung zu den für diese Veranstaltung angegebenen Preisen anfragt, gibt er damit eine verbindliche Eintrittskartenbestellung auf.

Online-Bestellung (Angebot):
Indem der Kunde online im Bestellprozess auf den „zahlungspflichtig bestellen“-Button , „Kaufen“-Button oder eine andere entsprechend § 312 j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche klickt, gibt er seine verbindliche Eintrittskartenbestellung auf.

Annahme:
Ein Vertrag über der Eintrittskarte kommt erst durch die E-Mail von Studio ZX zustande, mit der die vorausgegangene E-Mail-Bestellung oder Online-Bestellung bestätigt wird.

2.3
Der Kunde akzeptiert die im Online-Bestellprozess aufgeführten Eintrittskartenendpreise und System-, Vorverkaufs-, Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Preise und Gebühren werden in einer Zusammenfassung, regelmäßig als „Warenkorb“ bezeichnet, ausgewiesen.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, verstehen sich alle Preisangaben im Online-Bestellprozess inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Kunde kein Verbraucher, handelt es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um Nettobeträge.

Eine Zusammenfassung der Bestellung nebst dieser AGB sowie den Geschäftsbedingungen des Veranstalters erhält der Kunde per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass auch für Veranstaltungen, zu denen Eintrittskarten nicht verkauft, sondern ohne Kaufpreis abgegeben werden, System-, Versand- und/oder Bearbeitungsgebühren anfallen können. Diese werden wie im vorangegangen Absatz beschrieben ausgewiesen.

3. Widerrufsrecht und Widerrufsformular

Ausschluss des Widerrufsrechts beim Eintrittskartenkauf
3.1
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von Studio ZX angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Eintrittskarten für Veranstaltungen, zu.

3.2
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Studio ZX bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Eintrittskarte(n). Studio ZX hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Eintrittskarten in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall besteht weiterhin der Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Studio ZX aus diesem Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleiben vorbehalten.

4. Prüfpflichten des Kunden

4.1
Der Kunde hat seine Eintrittskarte(n) unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf der Eintrittskarte (Name, Datum, Uhrzeit der Veranstaltung, Eintrittskartepreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber Studio ZX unverzüglich in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Studio ZX dem Kunden gegen Aushändigung der reklamierten Eintrittskarte kostenfrei eine neue Eintrittskarte aus.

4.2
Studio ZX ist über das Abhandenkommen oder eine Beschädigung der Eintrittskarte unverzüglich zu unterrichten. Studio ZX ist berechtigt die Eintrittskarte unmittelbar nach der Anzeige zu sperren. Nach Sperrung der Eintrittskarte und erfolgreicher Legitimationsprüfung des Kunden erfolgt eine Neuausstellung und Zusendung der Eintrittskarte. Für die Erstellung und Zusendung der neuen Eintrittskarte kann Studio ZX ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen.

5. Zahlung

5.1
Der Kunde kann die Eintrittskarte(n) per Kreditkarte oder Paypal bezahlen. Der Eintrittskartenkaufpreis inkl. aller oben genannten weiteren Gebühren ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

5.2
Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über eine verschlüsselte Zahlungsplattform. Die Zahlung mit Kreditkarte setzt die Angabe des Kreditkarteninhabers, der Kreditkartennummer zzgl. eines etwaigen Sicherheits-PINs und den jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Kreditkarte auf dem hierfür vorgesehenen Eingabeformular voraus. Im Fall eines Rückzugs des Eintrittskartenkaufpreises durch die Bank des Kunden haben wir das Recht, ohne weitere Ankündigung die Eintrittskarte zu sperren. Danach ist dem Kunden mit dieser Eintrittskarte ein Zutritt zur Veranstaltung nicht mehr möglich, auch nicht bei verspätetem, nachträglichem Zahlungseingang.

5.3
Das Recht, die Eintrittskarte zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung anderweitig zu benutzen, behält sich Studio ZX bis zur vollständigen Zahlung vor.

6. Einräumung und Umfang des Besuchsrechts

6.1
Durch den Vertragsschluss erwirbt der Kunde das Recht, bei der auf der Eintrittskarte angegebenen Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte den darauf ausgewiesenen Platz, oder bei freier Platzwahl einen verfügbaren Platz seiner Wahl, nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen (nachfolgend „Besuchsrecht“).

Hat der Kunde eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erworben, ist er verpflichtet seine Ermäßigungsberechtigung durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit Lichtbild beim Einlass zur Veranstaltung nachzuweisen. Gelingt ihm dies nicht, erhält er nur gegen Aufwertung der ermäßigten Eintrittskarte Zutritt zu der Veranstaltung. Der bei Aufwertung anfallende Differenzbetrag ist vor Ort bar zu bezahlen.

6.2
Studio ZX erfüllt seine Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er der auf der Eintrittskarte als Besucher ausgewiesenen Person einmalig den Zutritt zum Veranstaltungsort gewährt und die Einnahme ihres Platzes ermöglicht.

6.3
Jeder Besucher hat bei der Ausübung seines Besuchsrechts ausschließlich seinen Platz einzunehmen. Auf Anordnung von Studio ZX oder des Sicherheitspersonals ist der Besucher verpflichtet, während der Veranstaltung einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies zur Gewährleistung einer sicheren und störungsfreien Durchführung der Veranstaltung erforderlich und dem Besucher zumutbar ist. Ein Anspruch auf Entschädigung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6.4
Wir behalten es uns vor, die Veranstaltung bei Erkrankung/Verhinderung eines Protagonisten zu verschieben oder gegebenenfalls mit einem anderen, vergleichbaren Protagonisten zu besetzen. Auch eine Änderung von Ort und Zeit der Veranstaltung – sofern notwendig – behalten wir uns ausdrücklich vor. Über etwaige diesbezügliche Änderungen werden wir die Besucher umgehend informieren. Im Falle solcher Änderungen hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Änderung das Recht, seine Eintrittskarte zurückzugeben. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist jedoch ausgeschlossen.

6.5
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen am Programm einer Veranstaltung vorzunehmen. Entsprechende Änderungen begründen kein Recht zur Erstattung des Eintrittskartenpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung auch nach Änderung des Programms im Wesentlichen erhalten bleibt. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.

6.6
Wir behalten uns Altersbeschränkungen für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen vor. Auf eine Altersbeschränkung für die jeweilige Veranstaltung weisen wir bei Vorstellung der Veranstaltung auf der Website und/oder innerhalb des Bestellprozesses hin.

7. Weiterverkauf und Übertragung

7.1
Soweit nicht anders vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten verboten, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren und Kosten.
Eine Übertragung der Eintrittskarte, ganz gleich ob diese auf einer Schenkung oder einem Kauf beruht, hat der Kunde Studio ZX so rechtzeitig vor der Veranstaltung anzuzeigen, dass Studio ZX die Eintrittskarte auf die von ihm anzugebende Person (nachfolgend „Begünstigter“) umschreiben bzw. neu ausstellen kann. Der Kunde hat den Begünstigten und neuen Eintrittskarteninhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinzuweisen, der Begünstigte hat die Geltung dieser AGB zu akzeptieren.

Beim Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat Studio ZX das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

7.2
Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht besteht ebenfalls nicht.

8. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftungsbeschränkungen

Studio ZX, dessen gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften nur für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Studio ZX, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden sowie der Höhe nach auf den Betrag des Eintrittskartepreises beschränkt.

10. Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Näheres zur Datenverarbeitung, einschließlich einer etwaigen Verarbeitung von Film- und Fotoaufnahmen, erfahren Sie unter https://studiozx.de/datenschutz/.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das zwingende Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

11.2
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

11.3
Studio ZX ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr